Die Dauer des Mietverhältnisses und die Kündigungsfristen sind im Mietvertrag wie folgt klar geregelt:
3.1 Das Mietverhältnis beginnt am -EINZUG- für die Dauer eines Semesters einschließlich der sich anschließenden Semesterferien. Das Sommersemester wird vom 01.04. bis 30.09. und das Wintersemester vom 01.10. bis 31.03. eines jeden Jahres gerechnet. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend um ein weiteres Semester inklusive der Ferien.
Wenn im Wintersemester nicht bis zum 3. Werktag des Januar und im Sommersemester nicht bis zum 3. Werktag des Juli eine schrifltiche Kündigung beim Vermieter eingegangen ist, verlängert sich das Mietverhältnis um ein weiteres Semester.
Der Mieter bleibt auch bei einem gekündigten Mietverhältnis bis zu den genannten Terminen zahlungspflichtig und haftbar für die ihm überlassene Mietsache!
Wir als Vermieter sind grundsätzlich bereit in begründeten Ausnahmefällen Mieter auch vorzeitig aus ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entlassen, wenn der MIETER einen Nachmieter stellt, der vom VERMIETER akzeptiert wird.
Der Mieter ist bei einer vorzeitigen Kündigung auch erst ab VERTRAGSABSCHLUSS mit dem Nachmieter von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit.
Damit es zu einem Vertragsabschluss kommen kann, muss der Nachmieter zunächst die Selbstauskunft ausfüllen. Auf dieser Grundlage entscheidet der VERMIETER, ob er den Nachmieter akzeptiert. Unabhängig von der Zahl der vorgeschlagenen Nachmieter besteht kein Rechtsanspruch auf Akzeptanz eines Nachmieters.
Wenn Sie früher ausziehen möchten, so können Sie gerne selbst einen Nachmieter vorschlagen, oder auf Ihre Kosten unseren Makler beauftragen. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung mehr als einen Monat vor Ablauf der regulären Mietzeit würden sie dann die Maklerkosten übernehmen.
Bitte informieren Sie Ihre Mitbewohner über Ihre Kündigung.
Bitte bemühen Sie sich um einen frühstmöglichen Rückgabetermin des Zimmers. So können Mietausfälle vermieden werden, die zu Ihren Lasten gingen, wenn sie durch Schäden begründet wären, die Sie verursacht haben könnten.